Digitales Verbandbuch – Erste-Hilfe-Leistungen sicher dokumentieren
Dokumentieren Sie jede Erste-Hilfe-Leistung nachvollziehbar und datenschutzkonform – als Nachweis für den Versicherungsschutz Ihrer Beschäftigten.
Kostenlos nutzbar · Server in Deutschland · DSGVO-konform
Was ist ein Verbandbuch und wozu dient es?
Im Verbandbuch wird jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb festgehalten – auch bei kleinen Verletzungen. Es dient als Nachweis, dass ein Ereignis während der Arbeit stattgefunden hat. Das ist entscheidend, wenn aus einer scheinbar harmlosen Verletzung später eine Berufskrankheit oder ein Spätschaden entsteht und die Berufsgenossenschaft leisten soll.
Rechtsgrundlagen
- § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 – Aufzeichnung und Aufbewahrung von Erste-Hilfe-Leistungen
- Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre nach dem Jahr der Eintragung
- DSGVO – Gesundheitsdaten nach Art. 9 besonders zu schützen
Rechtsstand ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften.
Funktionen im Überblick
Schnell erfasst
Datum, Ort, Hergang, Verletzung und Maßnahme in einem kurzen Formular – auch vom Smartphone.
Zugriff nur für Befugte
Gesundheitsdaten sind besonders geschützt: nur berechtigte Rollen sehen Einträge.
Automatische Aufbewahrungsfrist
Einträge werden nach Ablauf der Frist zur Löschung vorgeschlagen – Datenschutz ohne Handarbeit.
Ersthelfer verknüpft
Wer Erste Hilfe geleistet hat, lässt sich direkt aus der Ersthelferliste auswählen.
Auswertung
Häufungen nach Bereich oder Zeitraum erkennen und in die Gefährdungsbeurteilung zurückspielen.
So funktioniert es
- Erste-Hilfe-Leistung erfassen
- Beteiligte, Hergang und Maßnahme dokumentieren
- Eintrag wird zugriffsgeschützt gespeichert
- Bei Bedarf als Nachweis exportieren
- Nach 5 Jahren datenschutzkonform löschen
Häufige Fragen zu Verbandbuch
Ist ein Verbandbuch Pflicht?
Ja. Nach § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 muss jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und die Aufzeichnung fünf Jahre aufbewahrt werden.
Darf das Verbandbuch digital geführt werden?
Ja, sofern die Aufzeichnungen vor unbefugtem Zugriff geschützt sind und über die gesamte Frist verfügbar bleiben. Ein digitales Verbandbuch erfüllt das in der Regel besser als ein offen ausliegendes Heft.
Wie lange müssen Einträge aufbewahrt werden?
Fünf Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Eintrag erfolgte. Danach sind sie zu löschen.
Wer darf die Einträge einsehen?
Nur Personen mit berechtigtem Interesse, etwa Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder benannte Verantwortliche. Ein offen zugängliches Verbandbuch verstößt gegen den Datenschutz.
Müssen auch Bagatellverletzungen eingetragen werden?
Ja – gerade diese. Der Eintrag sichert den Versicherungsschutz, falls sich aus einer kleinen Verletzung später ein größerer Schaden entwickelt.
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