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Digitales Verbandbuch – Erste-Hilfe-Leistungen sicher dokumentieren

Dokumentieren Sie jede Erste-Hilfe-Leistung nachvollziehbar und datenschutzkonform – als Nachweis für den Versicherungsschutz Ihrer Beschäftigten.

Kostenlos nutzbar · Server in Deutschland · DSGVO-konform

Was ist ein Verbandbuch und wozu dient es?

Im Verbandbuch wird jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb festgehalten – auch bei kleinen Verletzungen. Es dient als Nachweis, dass ein Ereignis während der Arbeit stattgefunden hat. Das ist entscheidend, wenn aus einer scheinbar harmlosen Verletzung später eine Berufskrankheit oder ein Spätschaden entsteht und die Berufsgenossenschaft leisten soll.

Rechtsgrundlagen

Rechtsstand ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften.

Funktionen im Überblick

Schnell erfasst

Datum, Ort, Hergang, Verletzung und Maßnahme in einem kurzen Formular – auch vom Smartphone.

Zugriff nur für Befugte

Gesundheitsdaten sind besonders geschützt: nur berechtigte Rollen sehen Einträge.

Automatische Aufbewahrungsfrist

Einträge werden nach Ablauf der Frist zur Löschung vorgeschlagen – Datenschutz ohne Handarbeit.

Ersthelfer verknüpft

Wer Erste Hilfe geleistet hat, lässt sich direkt aus der Ersthelferliste auswählen.

Auswertung

Häufungen nach Bereich oder Zeitraum erkennen und in die Gefährdungsbeurteilung zurückspielen.

So funktioniert es

  1. Erste-Hilfe-Leistung erfassen
  2. Beteiligte, Hergang und Maßnahme dokumentieren
  3. Eintrag wird zugriffsgeschützt gespeichert
  4. Bei Bedarf als Nachweis exportieren
  5. Nach 5 Jahren datenschutzkonform löschen

Häufige Fragen zu Verbandbuch

Ist ein Verbandbuch Pflicht?

Ja. Nach § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 muss jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und die Aufzeichnung fünf Jahre aufbewahrt werden.

Darf das Verbandbuch digital geführt werden?

Ja, sofern die Aufzeichnungen vor unbefugtem Zugriff geschützt sind und über die gesamte Frist verfügbar bleiben. Ein digitales Verbandbuch erfüllt das in der Regel besser als ein offen ausliegendes Heft.

Wie lange müssen Einträge aufbewahrt werden?

Fünf Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Eintrag erfolgte. Danach sind sie zu löschen.

Wer darf die Einträge einsehen?

Nur Personen mit berechtigtem Interesse, etwa Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder benannte Verantwortliche. Ein offen zugängliches Verbandbuch verstößt gegen den Datenschutz.

Müssen auch Bagatellverletzungen eingetragen werden?

Ja – gerade diese. Der Eintrag sichert den Versicherungsschutz, falls sich aus einer kleinen Verletzung später ein größerer Schaden entwickelt.

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