Arbeitsunfälle erfassen und fristgerecht anzeigen
Erfassen Sie meldepflichtige Arbeitsunfälle strukturiert, behalten Sie die Drei-Tage-Frist im Blick und bereiten Sie die Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft vor.
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Wann ist ein Arbeitsunfall meldepflichtig?
Ein Arbeitsunfall ist der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse anzuzeigen, wenn eine versicherte Person durch den Unfall mehr als drei Tage arbeitsunfähig wird oder zu Tode kommt. Die Anzeige muss binnen drei Tagen erstattet werden, nachdem der Unternehmer Kenntnis vom meldepflichtigen Unfall erlangt hat.
Rechtsgrundlagen
- § 193 SGB VII – Anzeigepflicht des Unternehmers bei Arbeitsunfällen
- Frist: binnen drei Tagen nach Kenntnis vom meldepflichtigen Unfall
- Meldepflichtig: mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit oder Tod
- § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 – Dokumentation auch nicht meldepflichtiger Ereignisse
Rechtsstand ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften.
Funktionen im Überblick
Strukturierte Erfassung
Alle für die Unfallanzeige nötigen Angaben zu Person, Hergang, Verletzung und Zeugen an einer Stelle.
Fristenwarnung
Offene Unfallanzeigen erscheinen im Dashboard mit deutlichem Hinweis auf die Drei-Tage-Frist.
Verknüpfung mit dem Verbandbuch
Aus einem Verbandbucheintrag lässt sich direkt eine Unfallanzeige vorbereiten.
Druckansicht
Vollständige Zusammenstellung zum Übertragen in das Formular Ihrer Berufsgenossenschaft.
Auswertung
Unfallschwerpunkte erkennen und in die Gefährdungsbeurteilung überführen.
So funktioniert es
- Unfall erfassen, sobald er bekannt wird
- Angaben zu Hergang, Verletzung und Zeugen ergänzen
- Meldepflicht prüfen (mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit?)
- Anzeige fristgerecht an die Berufsgenossenschaft übermitteln
- Ursachen auswerten und Maßnahmen ableiten
Häufige Fragen zu BG-Unfallanzeige
Welche Frist gilt für die Unfallanzeige?
Drei Tage, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem der Unternehmer von dem meldepflichtigen Unfall Kenntnis erlangt hat.
Ab wann ist ein Unfall meldepflichtig?
Wenn die versicherte Person mehr als drei Kalendertage arbeitsunfähig ist oder tödlich verunglückt. Der Unfalltag selbst zählt dabei nicht mit.
Müssen auch leichte Unfälle dokumentiert werden?
Der Berufsgenossenschaft anzuzeigen sind nur meldepflichtige Unfälle. Dokumentiert werden sollten aber alle Ereignisse – im Verbandbuch – um den Versicherungsschutz zu sichern.
Wer unterschreibt die Unfallanzeige?
Der Unternehmer oder eine bevollmächtigte Person. Betriebsrat oder Personalrat sind zu beteiligen und erhalten eine Durchschrift.
Was passiert bei unterlassener Anzeige?
Die Anzeigepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie verletzt wird. Zusätzlich erschwert die fehlende Meldung die Leistungsansprüche der verletzten Person.
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