Ersthelfer und Brandschutzhelfer im Blick behalten
Verwalten Sie benannte Ersthelfer, Brandschutzhelfer und Sicherheitsbeauftragte, prüfen Sie automatisch die geforderten Quoten und verpassen Sie keine Auffrischung.
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Wie viele Ersthelfer und Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?
Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten sind nach DGUV Vorschrift 1 mindestens 5 Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben beziehungsweise 10 Prozent in sonstigen Betrieben als Ersthelfer auszubilden; bis 20 Versicherte genügt ein Ersthelfer. Bei Brandschutzhelfern gilt nach ASR A2.2 ein Anteil von in der Regel 5 Prozent der Beschäftigten als ausreichend – die konkrete Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Rechtsgrundlagen
- § 26 DGUV Vorschrift 1 – Zahl und Ausbildung der Ersthelfer (5 % bzw. 10 %)
- Ersthelfer-Fortbildung alle zwei Jahre erforderlich
- § 10 ArbSchG – Erste Hilfe, Brandbekämpfung, Evakuierung
- ASR A2.2 Abschnitt 7.3 – Brandschutzhelfer, in der Regel 5 % der Beschäftigten
Rechtsstand ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften.
Funktionen im Überblick
Alle Benennungen an einem Ort
Ersthelfer, Brandschutzhelfer und Sicherheitsbeauftragte mit Zuständigkeitsbereich.
Automatische Quotenprüfung
Safunity berechnet den Soll-Bestand und zeigt sofort, wie viele Personen noch fehlen.
Fristen überwachen
Die Ersthelfer-Fortbildung ist alle zwei Jahre fällig – ablaufende Qualifikationen werden rechtzeitig gemeldet.
Aushang erzeugen
Aktuelle Liste der Ersthelfer und Brandschutzhelfer zum Aushang ausdrucken.
Schichten berücksichtigen
Zuordnung nach Standort und Bereich, damit auch in Schicht- und Urlaubszeiten genug Helfer da sind.
So funktioniert es
- Beschäftigte als Ersthelfer oder Brandschutzhelfer benennen
- Ausbildungsdatum und Gültigkeit hinterlegen
- Quote automatisch gegen die Soll-Vorgabe prüfen
- Rechtzeitig zur Auffrischung anmelden
- Aushang aktuell halten
Häufige Fragen zu Ersthelfer & Brandschutzhelfer
Wie viele Ersthelfer sind vorgeschrieben?
Bei bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer. Darüber mindestens 5 Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und 10 Prozent in sonstigen Betrieben.
Wie oft muss die Ersthelfer-Ausbildung aufgefrischt werden?
Alle zwei Jahre durch eine Fortbildung. Wird die Frist überschritten, ist in der Regel erneut eine Grundausbildung nötig.
Wie viele Brandschutzhelfer braucht man?
Nach ASR A2.2 ist ein Anteil von 5 Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, vielen anwesenden Personen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität können mehr erforderlich sein.
Wer trägt die Kosten der Ausbildung?
Der Arbeitgeber. Die Kosten der Ersthelfer-Ausbildung übernimmt in der Regel der zuständige Unfallversicherungsträger bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle.
Zählen Urlaub und Schichtbetrieb mit?
Ja. Maßgeblich sind die anwesenden Beschäftigten – Urlaub, Krankheit und Schichtbetrieb sind bei der Planung zu berücksichtigen.
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