Unterweisungen digital durchführen und rechtssicher dokumentieren
Erstellen Sie eigene Unterweisungen mit Folien und Test, weisen Sie sie Beschäftigten zu und dokumentieren Sie jede Durchführung revisionssicher – inklusive Nachweis und Fristenüberwachung.
Kostenlos nutzbar · Server in Deutschland · DSGVO-konform
Was ist eine Arbeitsschutz-Unterweisung?
Eine Unterweisung ist die verpflichtende Unterrichtung der Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Sie muss vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich erfolgen, bei Jugendlichen halbjährlich. Inhalt, Zeitpunkt und Teilnehmende sind zu dokumentieren.
Rechtsgrundlagen
- § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Pflicht zur Unterweisung bei Einstellung, Veränderung, neuen Arbeitsmitteln
- § 4 DGUV Vorschrift 1 – mindestens jährlich, für Jugendliche halbjährlich, mit Dokumentationspflicht
- § 14 Gefahrstoffverordnung – Unterweisung beim Umgang mit Gefahrstoffen
Rechtsstand ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften.
Funktionen im Überblick
Eigene Unterweisungen erstellen
Folien mit Texten, Bildern und Videos, dazu Testfragen mit frei wählbarer Bestehensgrenze.
Unveränderliche Versionierung
Jede Veröffentlichung erzeugt einen unveränderlichen Schnappschuss mit Prüfsumme – nachweisbar, wer welchen Inhalt gesehen hat.
Zuweisen und Fristen überwachen
Zuweisung an Personen, Abteilungen oder Standorte mit Wiederholungsintervall und automatischer Erinnerung.
Nachweise auf Knopfdruck
Druckbarer Unterweisungsnachweis je Person, CSV-Export für Audits und Begehungen.
Präsenzunterweisung erfassen
Auch klassische Unterweisungen vor Ort lassen sich mit Teilnehmerliste und Trainer dokumentieren.
Vorlagen aus dem Unterweisungspool
Fertige Musterunterweisungen übernehmen und an den eigenen Betrieb anpassen.
So funktioniert es
- Unterweisung im Editor anlegen oder Vorlage übernehmen
- Inhalte und Testfragen ergänzen, Bestehensgrenze festlegen
- Veröffentlichen – die Version wird unveränderlich gespeichert
- Beschäftigten zuweisen, Intervall setzen
- Durchführung und Ergebnis werden automatisch dokumentiert
Häufige Fragen zu Unterweisungen
Wie oft muss unterwiesen werden?
Mindestens einmal jährlich. Jugendliche sind halbjährlich zu unterweisen. Zusätzlich immer bei neuen Tätigkeiten, neuen Arbeitsmitteln, nach Unfällen oder bei geänderten Gefährdungen.
Ist eine Online-Unterweisung rechtlich zulässig?
Ja. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form vor, verlangt aber Verständlichkeit, Bezug zum Arbeitsplatz und die Möglichkeit zur Rückfrage. Eine Erfolgskontrolle – etwa ein Test – ist empfehlenswert und wird in Safunity mitdokumentiert.
Wie lange müssen Nachweise aufbewahrt werden?
Es gibt keine einheitliche Frist. In der Praxis werden Unterweisungsnachweise mindestens für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, üblicherweise aber deutlich länger aufbewahrt, um im Schadensfall die Erfüllung der Pflicht belegen zu können.
Was kostet das Unterweisungsmodul?
Nichts. Safunity ist eine spendenfinanzierte Plattform, die Kernmodule stehen kostenlos zur Verfügung.
Können auch Fremdfirmen unterwiesen werden?
Ja. Über das Besucher-Terminal absolvieren Fremdfirmen ihre Pflichtunterweisung vor Betreten des Geländes; die Nachweise werden revisionssicher gespeichert.
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