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Betriebsanweisungen erstellen und Kenntnisnahme dokumentieren

Erstellen Sie Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Arbeitsmittel, machen Sie sie zugänglich und weisen Sie nach, wer sie zur Kenntnis genommen hat.

Kostenlos nutzbar · Server in Deutschland · DSGVO-konform

Was ist eine Betriebsanweisung?

Eine Betriebsanweisung ist eine verbindliche schriftliche Anweisung des Arbeitgebers für den sicheren Umgang mit einem Gefahrstoff, einer Maschine oder einem Arbeitsverfahren. Sie ist arbeitsplatzbezogen, in verständlicher Sprache und in der Sprache der Beschäftigten zu verfassen und bildet die Grundlage der mündlichen Unterweisung.

Rechtsgrundlagen

Rechtsstand ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften.

Funktionen im Überblick

Strukturierter Aufbau

Anwendungsbereich, Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhalten im Gefahrfall, Erste Hilfe, Entsorgung – nach bewährtem Schema.

Versionierung

Änderungen erzeugen eine neue Version; frühere Fassungen bleiben nachvollziehbar.

Digitale Kenntnisnahme

Beschäftigte bestätigen die Kenntnisnahme; wer noch offen ist, sieht das auf dem Dashboard.

Zielgruppengenau

Zuordnung zu Abteilungen, Standorten oder Tätigkeiten – jede Person sieht nur, was sie betrifft.

Aushang und Druck

Druckansicht für den Aushang am Arbeitsplatz.

KI-Entwurf optional

Der KI-Assistent kann einen Entwurf vorschlagen, den die Fachkraft prüft und freigibt.

So funktioniert es

  1. Betriebsanweisung anlegen oder Entwurf erzeugen lassen
  2. Gefahren und Schutzmaßnahmen konkret beschreiben
  3. Zielgruppe zuordnen und veröffentlichen
  4. Kenntnisnahme der Beschäftigten einholen
  5. Bei Änderungen neue Version veröffentlichen

Häufige Fragen zu Betriebsanweisungen

Wann ist eine Betriebsanweisung Pflicht?

Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nach § 14 GefStoffV sowie für Arbeitsmittel mit besonderen Gefährdungen. In der Praxis leitet sich der Bedarf unmittelbar aus der Gefährdungsbeurteilung ab.

Worin unterscheiden sich Betriebsanweisung und Unterweisung?

Die Betriebsanweisung ist das schriftliche Dokument, die Unterweisung die mündliche Vermittlung ihres Inhalts. Die Unterweisung erfolgt auf Grundlage der Betriebsanweisung.

Wer erstellt die Betriebsanweisung?

Der Arbeitgeber – fachlich unterstützt durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt oder Vorgesetzte mit Kenntnis der Tätigkeit.

In welcher Sprache muss sie vorliegen?

In einer für die Beschäftigten verständlichen Sprache und Form. Bei fremdsprachigen Beschäftigten ist eine Übersetzung erforderlich.

Muss die Kenntnisnahme dokumentiert werden?

Eine ausdrückliche Formvorschrift gibt es nicht, die Dokumentation ist aber dringend zu empfehlen – im Streitfall muss der Arbeitgeber die Erfüllung seiner Pflichten belegen können.

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