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Fremdfirmen und Besucher sicher empfangen

Melden Sie Besucher und Fremdfirmen digital an, lassen Sie Pflichtunterweisungen direkt am Terminal absolvieren und haben Sie im Notfall sofort eine Anwesenheitsliste.

Kostenlos nutzbar · Server in Deutschland · DSGVO-konform

Warum müssen Fremdfirmen unterwiesen werden?

Arbeiten Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Ort, müssen sich diese nach § 8 ArbSchG abstimmen und gegenseitig über Gefahren informieren. Fremdfirmen sind deshalb vor Aufnahme der Tätigkeit über die betrieblichen Gefahren, Verhaltensregeln und Notfallmaßnahmen zu unterweisen – dokumentiert und nachweisbar.

Rechtsgrundlagen

Rechtsstand ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften.

Funktionen im Überblick

Terminal mit eigenem Link

Jedes Unternehmen erhält einen zufälligen, nicht erratbaren Terminal-Link – keine Verwechslung mit anderen Betrieben.

Pflichtunterweisung vor Zutritt

Fremdfirmen absolvieren am Terminal die hinterlegten Unterweisungen inklusive Test. Erst nach Bestehen ist die Anmeldung abgeschlossen.

Revisionssichere Nachweise

Jede Durchführung wird mit Name, Firma, Inhaltsversion und Ergebnis dokumentiert.

Besucherausweis drucken

Ausweis in DIN A4 oder Scheckkartenformat – proportional skaliert und sofort druckbar.

Anwesenheitsliste für den Notfall

Im Evakuierungsfall ist auf einen Blick klar, wer sich auf dem Gelände befindet.

Fremdfirmen im Abteilungsbaum

Fremdfirmen und deren Mitarbeitende werden strukturiert abgebildet – inklusive ihrer Nachweise.

So funktioniert es

  1. Terminal-Link am Empfang bereitstellen
  2. Besucher oder Fremdfirma meldet sich selbst an
  3. Sicherheitsunterweisung lesen und Pflichtunterweisung mit Test absolvieren
  4. Nach Bestehen wird die Anmeldung abgeschlossen und der Ausweis gedruckt
  5. Beim Verlassen abmelden – die Anwesenheitsliste bleibt aktuell

Häufige Fragen zu Fremdfirmen & Besucher

Müssen Besucher unterwiesen werden?

Besucher sind zumindest über die wesentlichen Gefahren, Verhaltensregeln und Fluchtwege zu informieren. Für Fremdfirmen, die Arbeiten ausführen, gilt eine weitergehende Unterweisungspflicht nach § 8 ArbSchG.

Wie lange dürfen Besucherdaten gespeichert werden?

Nur so lange, wie es für den Zweck erforderlich ist – etwa für Nachweis- und Sicherheitszwecke. Danach sind die Daten zu löschen. Eine offen einsehbare Besucherliste ist datenschutzrechtlich problematisch.

Kann die Unterweisung digital am Empfang erfolgen?

Ja. Eine digitale Unterweisung am Terminal mit anschließender Verständniskontrolle ist zulässig und deutlich besser nachweisbar als eine mündliche Kurzeinweisung.

Wer ist für Fremdfirmen verantwortlich?

Jeder Arbeitgeber bleibt für seine eigenen Beschäftigten verantwortlich. Zusätzlich müssen sich die beteiligten Unternehmen abstimmen; häufig wird eine koordinierende Person benannt.

Was bringt die Anwesenheitsliste?

Im Evakuierungsfall ist sofort ersichtlich, wie viele und welche externen Personen sich auf dem Gelände befinden – das ist für die Vollzähligkeitskontrolle am Sammelplatz entscheidend.

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