Gefährdungsbeurteilung erstellen, Maßnahmen verfolgen, Wirksamkeit prüfen
Beurteilen Sie Gefährdungen strukturiert, leiten Sie Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip ab und weisen Sie deren Umsetzung und Wirksamkeit lückenlos nach.
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Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des Arbeitsschutzes. Der Arbeitgeber ermittelt darin, welche Gefährdungen bei der Arbeit auftreten können, bewertet das Risiko und legt Schutzmaßnahmen fest. Sie ist für jeden Betrieb ab dem ersten Beschäftigten verpflichtend und muss dokumentiert sowie regelmäßig aktualisiert werden.
Rechtsgrundlagen
- § 5 ArbSchG – Pflicht zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- § 6 ArbSchG – Dokumentationspflicht des Ergebnisses und der Maßnahmen
- § 3 Betriebssicherheitsverordnung – Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel
- § 6 Gefahrstoffverordnung – Gefährdungsbeurteilung bei Gefahrstoffen
Rechtsstand ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften.
Funktionen im Überblick
Strukturiert beurteilen
Gefährdungen je Tätigkeit, Bereich oder Arbeitsmittel erfassen und mit Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere bewerten.
Maßnahmen nach STOP
Substitution, technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen.
Wirksamkeitskontrolle
Jede Maßnahme wird auf Umsetzung und Wirksamkeit geprüft – wie es § 3 ArbSchG verlangt.
Fristen im Blick
Überfällige Maßnahmen erscheinen im Dashboard und in der Auswertung.
Druckbare Dokumentation
Vollständige Gefährdungsbeurteilung als Druckansicht für Behörde, BG-Besuch oder Audit.
KI-Unterstützung optional
Auf Wunsch schlägt der KI-Assistent typische Gefährdungen und Maßnahmen vor – die Entscheidung trifft immer ein Mensch.
So funktioniert es
- Bereich oder Tätigkeit anlegen
- Gefährdungen erfassen und Risiko bewerten
- Maßnahmen nach STOP-Prinzip festlegen, mit Verantwortlichem und Frist
- Umsetzung nachhalten und Wirksamkeit prüfen
- Beurteilung regelmäßig aktualisieren
Häufige Fragen zu Gefährdungsbeurteilung
Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Jeder Arbeitgeber – unabhängig von der Betriebsgröße und bereits ab dem ersten Beschäftigten. Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber, auch wenn er sich fachlich beraten lässt.
Wie oft muss sie aktualisiert werden?
Immer wenn sich Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Stoffe oder Rahmenbedingungen ändern, nach Unfällen und Beinaheunfällen sowie in regelmäßigen Abständen. Viele Betriebe prüfen jährlich.
Was bedeutet das STOP-Prinzip?
Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Substitution vor Technischen vor Organisatorischen vor Persönlichen Maßnahmen. Persönliche Schutzausrüstung ist immer das letzte Mittel.
Muss die Gefährdungsbeurteilung schriftlich vorliegen?
Ja. § 6 ArbSchG verlangt die Dokumentation des Ergebnisses, der festgelegten Maßnahmen und des Ergebnisses ihrer Überprüfung.
Wird auch psychische Belastung berücksichtigt?
Die Beurteilung psychischer Belastung ist seit 2013 ausdrücklich Teil der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und lässt sich in Safunity als eigener Gefährdungsbereich abbilden.
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