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Gefährdungsbeurteilung erstellen, Maßnahmen verfolgen, Wirksamkeit prüfen

Beurteilen Sie Gefährdungen strukturiert, leiten Sie Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip ab und weisen Sie deren Umsetzung und Wirksamkeit lückenlos nach.

Kostenlos nutzbar · Server in Deutschland · DSGVO-konform

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des Arbeitsschutzes. Der Arbeitgeber ermittelt darin, welche Gefährdungen bei der Arbeit auftreten können, bewertet das Risiko und legt Schutzmaßnahmen fest. Sie ist für jeden Betrieb ab dem ersten Beschäftigten verpflichtend und muss dokumentiert sowie regelmäßig aktualisiert werden.

Rechtsgrundlagen

Rechtsstand ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften.

Funktionen im Überblick

Strukturiert beurteilen

Gefährdungen je Tätigkeit, Bereich oder Arbeitsmittel erfassen und mit Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere bewerten.

Maßnahmen nach STOP

Substitution, technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen.

Wirksamkeitskontrolle

Jede Maßnahme wird auf Umsetzung und Wirksamkeit geprüft – wie es § 3 ArbSchG verlangt.

Fristen im Blick

Überfällige Maßnahmen erscheinen im Dashboard und in der Auswertung.

Druckbare Dokumentation

Vollständige Gefährdungsbeurteilung als Druckansicht für Behörde, BG-Besuch oder Audit.

KI-Unterstützung optional

Auf Wunsch schlägt der KI-Assistent typische Gefährdungen und Maßnahmen vor – die Entscheidung trifft immer ein Mensch.

So funktioniert es

  1. Bereich oder Tätigkeit anlegen
  2. Gefährdungen erfassen und Risiko bewerten
  3. Maßnahmen nach STOP-Prinzip festlegen, mit Verantwortlichem und Frist
  4. Umsetzung nachhalten und Wirksamkeit prüfen
  5. Beurteilung regelmäßig aktualisieren

Häufige Fragen zu Gefährdungsbeurteilung

Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?

Jeder Arbeitgeber – unabhängig von der Betriebsgröße und bereits ab dem ersten Beschäftigten. Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber, auch wenn er sich fachlich beraten lässt.

Wie oft muss sie aktualisiert werden?

Immer wenn sich Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Stoffe oder Rahmenbedingungen ändern, nach Unfällen und Beinaheunfällen sowie in regelmäßigen Abständen. Viele Betriebe prüfen jährlich.

Was bedeutet das STOP-Prinzip?

Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Substitution vor Technischen vor Organisatorischen vor Persönlichen Maßnahmen. Persönliche Schutzausrüstung ist immer das letzte Mittel.

Muss die Gefährdungsbeurteilung schriftlich vorliegen?

Ja. § 6 ArbSchG verlangt die Dokumentation des Ergebnisses, der festgelegten Maßnahmen und des Ergebnisses ihrer Überprüfung.

Wird auch psychische Belastung berücksichtigt?

Die Beurteilung psychischer Belastung ist seit 2013 ausdrücklich Teil der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und lässt sich in Safunity als eigener Gefährdungsbereich abbilden.

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