Wie viele Ersthelfer & Brandschutzhelfer braucht mein Betrieb?
Gib die Zahlen deines Betriebs ein – der Rechner zeigt dir sofort die gesetzlich geforderte Mindestanzahl nach § 26 DGUV Vorschrift 1 (Ersthelfer) und ASR A2.2 (Brandschutzhelfer).
(Minimum)
(Richtwert)
Helfer im Blick behalten – kostenlos mit Safunity
Der Rechner sagt dir, wie viele du brauchst. Safunity zeigt dir laufend, ob ihr die Vorgabe auch erfüllt: Erfasse deine Ersthelfer und Brandschutzhelfer mit Ausbildungsdatum, und die Plattform warnt automatisch, wenn Auffrischungen (alle 2 Jahre) anstehen oder Personen fehlen.
Jetzt kostenlos registrieren Weitere kostenlose ToolsSo wird gerechnet
Ersthelfer – § 26 DGUV Vorschrift 1
Maßgeblich sind die anwesenden Versicherten je Schicht:
- 2 bis 20 anwesende Versicherte: mindestens 1 Ersthelfer.
- mehr als 20: in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten (kaufmännisch aufgerundet).
Brandschutzhelfer – ASR A2.2
In der Regel genügen 5 % der Beschäftigten, mindestens jedoch eine Person. Die verbindliche Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung – bei erhöhter Brandgefährdung, vielen Personen oder Schichtbetrieb kann eine höhere Zahl nötig sein.
Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung oder rechtliche Beratung.
Häufige Fragen
Wie viele Ersthelfer sind gesetzlich vorgeschrieben?
Nach § 26 DGUV Vorschrift 1 ist bei bis zu 20 anwesenden Versicherten mindestens ein Ersthelfer erforderlich. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten sind es 5 % in Verwaltungs- und Handelsbetrieben bzw. 10 % in sonstigen Betrieben.
Was zählt als „anwesende Versicherte"?
Anwesende Versicherte sind die Personen, die sich während der betrieblichen Arbeitszeit tatsächlich am Arbeitsplatz aufhalten – nicht die gesamte Belegschaft. Bei Schichtbetrieb ist jede Schicht separat abzudecken.
Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?
Nach ASR A2.2 ist ein Anteil von 5 % der Beschäftigten in der Regel ausreichend, mindestens jedoch eine Person. Die genaue Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung; bei erhöhter Brandgefährdung können mehr Brandschutzhelfer nötig sein.